Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 11 LA 61/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9293
OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 11 LA 61/04 (https://dejure.org/2004,9293)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.04.2004 - 11 LA 61/04 (https://dejure.org/2004,9293)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. April 2004 - 11 LA 61/04 (https://dejure.org/2004,9293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 50 Abs 2 AuslG 1990; § 53 AuslG 1990
    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Androhung; Ausländer; Autonomiegebiet; Bestimmung; Bezeichnung; Israel; Möglichkeit; Palästina; Palästinenser; Rückkehr; Rückkehrmöglichkeit; Staatenlosigkeit; Westbank; Westjordanland; Zielstaat; Zielstaatsbestimmung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 788
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 11 LA 61/04
    Zielstaat wird zumeist der Staat sein, dessen Staatsangehörigkeit der Ausländer besitzt, bei Staatenlosen der Staat des gewöhnlichen Aufenthalts; es kann je nach den Umständen des Falles aber auch ein sonstiger zur Aufnahme bereiter oder verpflichteter Drittstaat sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2000, BVerwGE 111, 343 = DVBl 2001, 209 = InfAuslR 2001, 46).

    Ferner ist allgemein anerkannt, dass in der Abschiebungsandrohung die Zielstaatsbezeichnung ausnahmsweise unterbleiben kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2000, aaO; Marx aaO, § 34 RdNrn. 66 ff.).

    Ist etwa die Staatsangehörigkeit des Ausländers ungeklärt und ein aufnahmebereiter anderer Staat nicht erkennbar, so liegen besondere Umstände vor, die ein Absehen von der Zielstaatsbezeichnung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2000, aaO).

    Denn ihm muss vor der Abschiebung der konkrete Zielstaat bekannt gegeben und die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes ermöglicht werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2000, aaO; Urt. v. 16.11.1999, aaO).

    Mit dieser gesetzlichen Wertung stünde es schwerlich in Einklang, aus dem Fehlen bzw. der Rechtswidrigkeit einer nach § 50 Abs. 2 Halbsatz 1 AuslG gebotenen Zielstaatsbezeichnung auf die Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung insgesamt zu schließen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2000, aaO; Hess.VGH, Beschl. v. 14.11.2003, aaO; Funke-Kaiser in: GK-AuslR, § 50 RdNr. 23; Hailbronner, AuslR, Kommentar, § 50 AuslG RdNr. 14 c).

  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 11 LA 61/04
    Auch lässt § 50 Abs. 2 AuslG eine Einschränkung auf Regionen oder Teile eines Staates nicht zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1999, BVerwGE 110, 74 = DVBl 2000, 424 = InfAuslR 200, 122, wonach bei einer inländischen Fluchtalternative die Abschiebungsandrohung nicht auf das sichere Teilgebiet des Zielstaats beschränkt werden darf, sondern die Abschiebung in den Zielstaat insgesamt anzudrohen ist, wobei es allerdings unschädlich ist, die gefahrenfreie Region mit einem Klammerzusatz dem Zielstaat hinzuzufügen).

    Denn ihm muss vor der Abschiebung der konkrete Zielstaat bekannt gegeben und die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes ermöglicht werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.7.2000, aaO; Urt. v. 16.11.1999, aaO).

  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 11 LA 61/04
    Allerdings darf das Gericht die Androhung der Abschiebung in einen bestimmten Zielstaat ausnahmsweise dann ohne Prüfung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG aufheben, wenn bereits aufgrund der Entscheidung über das Asylbegehren zweifelsfrei feststeht, dass eine zwangsweise Abschiebung und eine freiwillige Ausreise in den Zielstaat auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.2003, NVwZ 2004, 352 zum Rückkehrverbot für staatenlose Kurden nach Syrien).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 8 LC 99/17

    Teilautonomer Hoheitsträger als Zielstaat der Abschiebung; Zielstaatsbestimmung

    Die herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht dahin, dass Zielstaat einer Abschiebungsandrohung i. S. d. § 59 Abs. 2 AufenthG ein Staat im völkerrechtlichen Sinne sein müsse (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21.4.2004 - 11 LA 61/04 -, NVwZ-RR 2004, 535, juris Rn. 5; für den Fall der völkerrechtlichen Sezession der Republik Kosovo von der Bundesrepublik Jugoslawien: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.7.2008 - 11 S 1771/08 -, InfAuslR 2008, 420, juris Rn. 6 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 8.5.2003 - 1 C 4/02 -, InfAuslR 2004, 40, juris Rn. 20 für Serbien und Montenegro; zum Status von Berg-Karabach: Bayerischer VGH, Urt. v. 18.8.2006 - 9 B 04.30794 -, juris Rn. 19 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, § 59 Rn. 31 (Feb. 2016); Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 59 Rn. 77 f. (Dez. 2016)).

    Um einen Staat im völkerrechtlichen Sinne handelt es sich, wenn sich ein auf einem bestimmten Gebiet sesshaftes Volk unter einer selbstgesetzten, von keinem Staat abgeleiteten, effektiv wirksamen und dauerhaften Ordnung organisiert hat (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 18.8.2006 - 9 B 04.30794 -, NVwZ-RR 2004, 788, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Diese werden nicht als unabhängiger Staat, sondern lediglich als autonome politische Einheit mit der Palästinensischen Autonomiebehörde als Vertretung angesehen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21.4.2004 - 11 LA 61/04 -, NVwZ-RR 2004, 788, juris Rn. 9; Urt. v. 26.1.2012 - 11 LB 97/11 -, InfAuslR 2012, 149, juris Rn. 31 ff. m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.2.1989 - 18 A 858/87 -, NVwZ 1989, 790, juris Rn. 47; VG Augsburg, Urt. v. 6.9.2016, Au 6 K 16.30973 -, juris Rn. 32).

  • VG Saarlouis, 24.11.2006 - 5 K 97/05

    Asylverfahren eines staatenlosen Palästinensers aus der Westbank

    Es existiert weder ein Staat Palästina noch gibt es eine palästinensische Staatsangehörigkeit (Nieders. OVG, Beschluss vom 21.04.2004 - 11 LA 61/04 - unter Hinweis auf VG Aachen, Urteil vom 01.03.2001, InfAuslR 2001, 338; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 18.11.1999, InfAuslR 1999, 285; OVG Berlin, Urteil vom 18.04.1991, InfAuslR 1991, 228).

    Als "Akteur" einer solchen Gruppenverfolgung im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG kommt vorliegend der Staat Israel in Betracht; auch unter Einbeziehung der jüngsten Entwicklung in den Palästinensergebieten ("Freigabe" des Gazastreifen, Wahlen, Bildung einer "Regierung" durch die Hamas) ist Israel nach wie vor als Staatsmacht auch im Westjordanland präsent und ein Staat "Palästina" nicht existent (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.2006 - A 13 S 302/05 -, S. 17 unter Hinweis auf Nieders. OVG, Beschluss vom 21.04.2004 - 11 LA 61/04 -, NVwZ-RR 2004, 788 m.w.N. und BVerwG, Beschluss vom 25.05.1993 - 1 B 21.93 -, InfAuslR 1993, 298 ).

    Da es aber völkerrechtlich derzeit keinen Staat Palästina und damit auch keine palästinensische Staatsangehörigkeit gibt (Nieders. OVG, Beschluss vom 21.04.2004 - 11 LA 61/04 -, NVwZ-RR 2004, 788 m.w.N.), und auch das Westjordanland nicht als eigenstaatliches Gebilde angesehen werden kann, gibt es - mit Ausnahme von Israel, dessen Staatsangehörigkeit der Kläger indes voraussichtlich nicht besitzt - derzeit keinen "Staat" im Verständnis von § 59 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, in den der Kläger (vorrangig) abgeschoben werden kann.

    Mit dieser gesetzlichen Wertung stünde es schwerlich in Einklang, wenn aus dem Fehlen bzw. der Rechtswidrigkeit einer nach § 59 Abs. 2 Halbsatz 1 AufenthG (früher: § 50 Abs. 2 Halbs. 1 AuslG 1990) gebotenen Zielstaatsbezeichnung auf die Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung insgesamt zu schließen (Nieders. OVG, Beschluss vom 21.04.2004 - 11 LA 61/04 -, NVwZ 2004, 788 f. m.w.N. ).

  • VG Göttingen, 31.05.2017 - 1 A 182/15

    Abschiebungsandrohung; Palästina; Palästinensische Autonomiegebiete;

    Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist mit dem Begriff "Staat" in § 59 Abs. 2 AufenthG der Staat im völkerrechtlichen Sinn gemeint; Zielstaat könne damit kein völkerrechtlich nicht existenter Staat sein (vgl. Hocks, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 59 AufenthG, Rz. 5; Hailbronner, Ausländerrecht, Bd. 2, Stand: 95. EL Febr. 2016, § 59 Rz. 31; für Jugoslawien VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.03.1993 - 1 A 2801/92 -, juris Rz. 6; für Palästina Hess. VGH, Beschl. v. 14.11.2003 - 9 TG 2727/03 -, juris Rz. 13; Nds. OVG, Beschl. v. 21.04.2004 - 11 LA 61/04 -, juris Rz. 9).

    Hinsichtlich des Zielstaats "Palästinensische Autonomiegebiete" bestehen auch keine zwingenden Abschiebungshindernisse, die ganz ausnahmsweise bereits bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.07.2003 - 1 C 21.02 -, BVerwGE 118, 308, 312 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 21.04.2004 - 11 LA 61/94 -, NVwZ-RR 2004, 788).

    Die Kammer hat die Berufung hinsichtlich der im streitgegenständlichen Bescheid ausgesprochenen Abschiebungsandrohung nach § 124a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 VwGO zugelassen, weil die Frage, ob von dem Begriff des "Staats" in § 59 Abs. 2 AufenthG der Hoheitsträger erfasst ist, dem das Herkunftsland des Ausländers völkerrechtlich zuzuordnen ist, grundsätzliche Bedeutung hat (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) und weil die Kammer bei der Anwendung dieser Auffassung auf das Herkunftsgebiet des Klägers von der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Beschluss vom 21. April 2004 - 11 LA 61/04 - abgewichen ist (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • VG Magdeburg, 17.10.2018 - 8 B 183/18

    Asyl: Abschiebungsandrohung in das palästinensische Autonomiegebiet; Verfolgung

    Die herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht dahin, dass Zielstaat einer Abschiebungsandrohung i. S. d. § 59 Abs. 2 AufenthG ein Staat im völkerrechtlichen Sinne sein müsse (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21.4.2004 - 11 LA 61/04 -, NVwZ-RR 2004, 535, juris Rn. 5; für den Fall der völkerrechtlichen Sezession der Republik Kosovo von der Bundesrepublik Jugoslawien: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.7.2008 - 11 S 1771/08 -, InfAuslR 2008, 420, juris Rn. 6 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 8.5.2003 - 1 C 4/02 -, InfAuslR 2004, 40, juris Rn. 20 für Serbien und Montenegro; zum Status von Berg-Karabach: Bayerischer VGH, Urt. v. 18.8.2006 - 9 B 04.30794 -, juris Rn. 19 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, § 59 Rn. 31 (Feb. 2016); Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 59 Rn. 77 f. (Dez. 2016)).

    Um einen Staat im völkerrechtlichen Sinne handelt es sich, wenn sich ein auf einem bestimmten Gebiet sesshaftes Volk unter einer selbstgesetzten, von keinem Staat abgeleiteten, effektiv wirksamen und dauerhaften Ordnung organisiert hat (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 18.8.2006 - 9 B 04.30794 -, NVwZ-RR 2004, 788, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Diese werden nicht als unabhängiger Staat, sondern lediglich als autonome politische Einheit mit der Palästinensischen Autonomiebehörde als Vertretung angesehen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21.4.2004 - 11 LA 61/04 -, NVwZ-RR 2004, 788, juris Rn. 9; Urt. v. 26.1.2012 - 11 LB 97/11 -, InfAuslR 2012, 149, juris Rn. 31 ff. m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.2.1989 - 18 A 858/87 -, NVwZ 1989, 790, juris Rn. 47; VG Augsburg, Urt. v. 6.9.2016, Au 6 K 16.30973 -, juris Rn. 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2006 - A 13 S 302/05

    Keine politische Verfolgung von Palästinensern aus dem Westjordanland

    Als "Akteur" einer Gruppenverfolgung im Sinn des § 60 Abs. 1 AufenthG kommt im vorliegenden Fall der Staat Israel in Betracht; auch bei Einbeziehung der jüngsten Entwicklung in den Palästinensergebieten ("Freigabe" des Gazastreifens, Wahlen und Bildung einer "Regierung" durch die Hamas) hat der Senat keine Zweifel daran, dass Israel nach wie vor als Staatsmacht auch im Westjordanland präsent ist und dass ein Staat "Palästina" nicht existiert (siehe dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.04.2004 - 11 LA 61/04 -, NVwZ-RR 2004, 788 m.w.N.; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 25.05.1993 - 1 B 21/93 -, InfAuslR 1993, 298).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2005 - 1 LA 187/05

    Kein Ermessen bei der Auswahl des Zielstaats der Abschiebung

    Die Sollvorschrift in § 50 Abs. 2 AuslG a. F. (jetzt § 59 Abs. 2 AufenthG) ist lediglich eine Vorgabe für das Handlungsprogramm der Behörde im Sinne einer Ordnungsvorschrift (BVerwG, Urt. v. 25.07.2000, 9 C 42.99, BVerwGE 111, 343; ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.04.2004, 11 LA 61/04 - NVwZ-RR 2004, 788).

    b) Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der "Hinweis" auf einen (bestimmten) Abschiebezielstaat "im Interesse der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung" dazu dient, das "vorrangige Abschiebezielland für die vollziehende Behörde eindeutig zu kennzeichnen und möglichst frühzeitig die Prüfung von Abschiebehindernissen bzgl. dieses Staates vorzunehmen." Die Sollvorschrift in § 50 Abs. 2 AuslG a. F. (jetzt § 59 Abs. 2 AufenthG) sei lediglich eine "Vorgabe für das Handlungsprogramm der Behörde im Sinne einer Ordnungsvorschrift" (Urt. v. 25.07.2000, 9 C 42.99, BVerwGE 111, 343; ebenso OVG Lüneburg - Beschl. v. 21.04.2004, 11 LA 61/04 - NVwZ-RR 2004, 788).

  • VG Düsseldorf, 14.09.2007 - 21 K 2318/07
    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2006 - A 13 S 302/05 - m.w.N., juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. April 2004 - 11 LA 61/04 -, NVwZ-RR 2004, 788 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 B 21/93 -, InfAuslR 1993, 298.
  • VG Stuttgart, 07.06.2004 - A 10 K 10342/03

    Abschiebungsschutz für in das Westjordanland zurückkehrende Palästinenser

    Das Westjordanland kann auch nicht als eigenstaatliches Gebilde angesehen werden, so dass der Klammerzusatz "Westbank" weder im Zusammenhang mit der Bezeichnung "Israel" noch allein mit den Vorgaben des § 50 Abs. 2 AuslG vereinbar ist (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 21.04.2003 - 11 LA 61/04 - m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 25.04.2013 - 21 K 4431/11

    Gaza-Streifen; Gazastreifen; Israel ; Illegale Ausreis; Ausreise ; illegal;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 - 9 C 42.99 -, juris noch zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 50 Abs. 2 AuslG; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. April 2004 - 11 LA 61/04 -, juris.
  • VG Stuttgart, 31.05.2005 - A 10 K 13681/03

    Palästinensische Autonomiegebiete; Abschiebungshindernis; fehlerhafte

    Das Westjordanland kann auch nicht als eigenstaatliches Gebilde angesehen werden, so dass der Klammerzusatz "Westbank" weder im Zusammenhang mit der Bezeichnung "Israel" noch allein mit den Vorgaben des § 59 Abs. 2 AufenthG vereinbar ist (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 21.04.2003 - 11 LA 61/04 - m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 26.08.2019 - 3 K 71/18

    Ausländerrecht: Abschiebung eines Palästinensers

  • VG Saarlouis, 27.06.2007 - 10 K 3/07

    Keine Gefährdung eines staatenlosen Palästinensers aus dem Westjordanland wegen

  • VG Aachen, 07.09.2004 - 3 K 1655/04
  • VG Halle, 11.01.2018 - 7 B 284/17
  • VG Frankfurt/Oder, 30.05.2017 - 6 K 1442/17

    Gerichtliche Zuständigkeit nach dem Asylgesetz betreffend eines staatenlosen

  • VG Augsburg, 24.04.2007 - Au 5 K 05.30160

    Israel, Palästina, Palästinenser, Westbank, Westjordanland, palästinensische

  • VG Arnsberg, 21.11.2005 - 13 K 3577/04

    Anspruch auf Anerkennung der Asylberechtigung eines jordanischen

  • VG Braunschweig, 30.04.2004 - 3 A 273/03

    Abschiebungshindernis; Autonomiegebiet; konkrete Gefahr; Palästinenser

  • VG Augsburg, 06.09.2016 - Au 6 K 16.30973

    Kein Abschiebungsverbot: Ausreichende Behandlungsmöglichkeit im Westjordanland

  • VG Hannover, 04.03.2009 - 7 B 224/09

    Israel, Palästina, palästinensische Autonomiegebiete, Gaza, Palästinenser,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht